Maßnahmen zur Verhinderung des Erlöschens von Gaststättenerlaubnissen
Allgemeinverfügung der Stadt Spaichingen über die Verlängerung der Jahresfrist nach § 8 Satz 2 Gaststättengesetz (GastG) für Erlaubnisinhaber*innen


Allgemeinverfügung der Stadt Spaichingen über die Verlängerung der Jahresfrist nach § 8 Satz 2 Gaststättengesetz (GastG) für Erlaubnisinhaber*innen

Die aufgrund der Corona-Pandemie erlassenen Betriebsverbote bzw. Einschränkungen für gastgewerbliche Betriebe jährten sich zum 18. März 2021. Nach § 8 S. 1 GastG erlischt die Erlaubnis, wenn der Inhaber den Betrieb ein Jahr lang nicht ausgeübt hat. Stellen betroffene Betriebe, die seit dem 18. März 2020 keinerlei Betrieb ausüben konnten, aus Unkenntnis innerhalb der Jahresfrist keinen entsprechenden Antrag, erlischt die Gaststättenerlaubnis von Gesetzes wegen.

Um das Eintreten dieser Rechtsfolge zu verhindern, erlässt die Stadt Spaichingen als zuständige Gaststättenbehörde unter Berücksichtigung der Hinweise des Wirtschaftsministeriums vom 4. März 2021 gemäß § 1 Landesgaststättengesetz (LGastG) i. V.m. § 8 S. 2 GastG, § 1 Abs. 1 Gaststättenverordnung (GastVO) und § 35 Abs. 2 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Spaichingen folgende Allgemeinverfügung:

Die in § 8 Satz 1 GastG geregelte Jahresfrist wird gemäß § 8 Satz 2 GastG um ein Jahr bis zum 17. März 2022 verlängert.

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Diese Allgemeinverfügung tritt spätestens außer Kraft, wenn die verlängerte Jahresfrist abgelaufen ist.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Stadt Spaichingen, Marktplatz 19, 78549 Spaichingen erhoben werden.

Hinweise

Hinweise Gemäß § 41 Abs. 4 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetz Baden- Württemberg (LVwVfG) ist nur der verfügende Teil einer Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen. Die Allgemeinverfügung mit ihrer vollständigen Begründung kann ab sofort bei der Stadt Spaichingen, Marktplatz 19, 78549 Spaichingen eingesehen werden. Sie ist außerdem auf der Internetseite der Stadt Spaichingen (www.spaichingen.de) abrufbar.

Spaichingen, den 08.04.2021

gez.

Markus Hugger

Bürgermeister