Hundekot ist ein Ärgernis – nicht nur in Gärten!
In den letzten Wochen vermehren sich bei der Gemeindeverwaltung Klagen, dass Hundekot in Gärten, auf Gehwegen, an Wegrändern und auf Bauplätzen anzutreffen ist.
Oftmals lässt man einen Hund abends bzw. wenn es dunkel ist, noch kurz frei laufen; es kann vermutet werden, dass gerade solche Hunde einen Platz „in Nachbars Garten“ suchen.
Nach der Polizeiverordnung der Gemeinde Balgheim (§ 12 und § 13) haben „Halter und Führer“ eines Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht in fremden Gärten, in Grün- und Erholungsanlagen oder auf Gehwegen verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Nach der Beseitigung ist die Kottüte samt Inhalt im Restmüll zu entsorgen. Aktuell mehren sich Fälle, bei denen diese Tüte achtlos in der Natur entsorgt werden.
Wir weisen darauf hin, dass Hundekot auf Privatgrundstücken Sachbeschädigung ist und bestraft werden kann.
Wir bitten die betreffenden Hundebesitzer dringend, Rücksicht auf die Grundstücksbesitzer zu nehmen. Auch kein Hundebesitzer möchte, dass er in seinem Garten Hundekot von fremden Hunden vorfindet.