Winterdienst durch den Bauhof
21.01.2021
Durch den starken Schneefall am Donnerstag, 14.01.2021 hatte der Bauhof alle Hände voll zu tun und bemühte sich, die Pflichten nach der Räum- und Streusatzung sowie nach dem Straßenräumplan der Gemeinde Balgheim ordnungsgemäß zu erfüllen.
Sämtliche Ortsstraßen mussten auf Grund des lang anhaltenden Schneefalls mehrere Male geräumt werden. Aus diesem Grunde mussten die Anlieger Schneeruder vor Ihrer Einfahrt mehrfach wegräumen. Durch die große Menge türmte sich der Schnee hoch und bildete regelrechte Hindernisse. Auch rutscht der Schnee dann bei solchen Wetterverhältnissen mancherorts auf private Flächen. Leider lässt sich dies nicht ganz vermeiden. Es war keine Absicht des Bauhofs, sondern den natürlichen Gegebenheiten geschuldet. Insofern bitten wir die Einwohnerschaft um Verständnis.
Auch müssen die Räumfahrzeuge bei großen Schneemengen etwas zügiger fahren, was manchmal zur Folge hat, dass Schnee in Höfe oder Einfahrten gedrückt wird. Dies lässt sich bei extremen Schneefall leider nicht vermeiden.
Ebenfalls bitten wir die Anlieger darum, Fahrzeuge, sofern eine Garage und/oder ein Abstellplatz auf dem Privatgrundstück vorhanden sind, nicht auf der Straße zu parken. Sie erschweren dadurch den Räumdienst. Sollten Fahrzeuge in schmalen Straßen abgestellt werden, kann die Gemeinde bei solchen Schneemengen dort der Räumpflicht nicht oder nur eingeschränkt nachkommen, weil mit dem Räumfahrzeug keine Durchfahrt möglich ist. Bitte erleichtern Sie uns den Räumdienst, der gerade auf schmaleren Straßen oder auf Wendeplatten mit den schweren Gerätschaften schon schwierig genug ist. Die Gemeinde kann aus haftungsrechtlichen Gründen ebensowenig auf Wunsch von Anliegern auf den Winterdienst verzichten.
Darüber hinaus bitten wir darum, mitzuhelfen, Gefahren durch Schnee- und Eisglätte für Fußgänger und Verkehrsteilnehmer durch Ihren Beitrag zu verhindern. Straßenanlieger sind alle Eigentümer und Besitzer, auch Mieter und Pächter, von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben. An der Pflicht zum Winterdienst durch Anlieger ändert sich nichts, wenn zwischen Grundstück und Straße/Gehweg noch eine öffentliche Fläche, z. B. eine Grünanlage, usw. liegt.
Der Bauhof ist auch weiterhin bemüht, den Winterdienst zur Zufriedenheit der Einwohnerschaft durchzuführen und gibt sein Bestes. Wir bitten um Ihr Verständnis und um Ihre Mithilfe!