Aktuelles aus der letzten Gemeinderatssitzung vom Dienstag, 15.12.2020


Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2021: Verabschiedung
Nach Auffassung des Vorsitzenden zeigt der Haushaltsplan 2021 auf, dass die Gemeinde Balgheim trotz der Corona-Krise weiterhin handlungsfähig sein wird. Er enthält eine Vielzahl von Maßnahmen wie zum Beispiel die Erschließung des Wohnbaugebiets „Dollenäcker II – Schwärzen“, eine Teilerschließung der Ringstraße im Gewerbegebiet „Steigäcker-Nord“, die Sanierung der Kanäle, die Anlage eines Friedhains auf dem Friedhof sowie die Erstellung eines Starkregenrisikomanagement.
Der Ergebnishaushalt ist vor den Abschreibungen ausgeglichen, nach Abschreibungen weißt das veranschlagte ordentliche Ergebnis einen Fehlbetrag von 0,134 Mio. EUR aus. Eine Schuldaufnahme ist nicht erforderlich. Auch können Gebühren und Steuern in gleicher Höhe wie in den Vorjahren beibehalten werden. Der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge im Ergebnishaushalt beläuft sich auf 3,207 Mio. EUR, der Gesamtbetrag der Auszahlungen im Finanzhaushalt auf 2,867 Mio. EUR, so dass im Jahr 2021 ein Gesamtvolumen mit rund 6 Mio. EUR geplant ist.
 
Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen
Die Neufassung der Satzung wurde aufgrund einer ungenauen Formulierung erneut zum Beschluss erhoben.
 
ELR-Schlussevaluierung – Schwerpunktgemeinde
Die Gemeinde Balgheim hat Ende 2019 den Status als ELR-Schwerpunktgemeinde vorzeitig abgegeben. Vom Planungsbüro KommunalPLAN wurden alle umgesetzten Maßnahmen in der Schlussevaluierung zusammengefasst. Der Abschlussbericht wurde dem Gemeinderat vorgestellt.
 
Bausachen: Beratung Bauvorlagen und Planungsverfahren
Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
Dem Vorhaben wurde, einer positiven Prüfung durch die Baurechtsbehörde vorausgesetzt, zugestimmt.
 
Bekanntgaben
Die Verwaltung hat eine Ausnahmegenehmigung im Zusammenhang mit dem Fassadenbeleuchtungsverbot nach § 21 Abs. 2 NatSchG beantragt. Ohne die Genehmigung der Ausnahme dürfte der Kirchturm künftig nicht mehr angeleuchtet werden. Zweck dieses Verbots ist der Schutz von nachtaktiven Tieren.
Die Gemeinde Balgheim hat in der Vergangenheit in Insektenfreundliches Licht bei der Beleuchtung investiert. Des Weiteren ist der Kirchturm ein Gebäude mit entsprechender Bedeutung, das eine entsprechende Beleuchtung rechtfertigt.
 
Aus der nichtöffentlichen Sitzung
Der Gemeinderat hat die Verwaltung mit der Ausübung eines Wiederkaufsrechts beauftragt. Darüber hinaus wurde über einen Grundstücksverkauf im Gebiet Steigäcker-Nord beraten. In diesem Zuge wurde die Verwaltung damit beauftragt, die Erschließung des Gebiets auszuschreiben.
Anschließend wurde über eine Erhöhung der Arbeitszeit um 2 Stunden pro Woche einer Rathausmitarbeiterin positiv beschieden.