Öffentliche Bekanntmachung der 1. Änderung der Geschäftsordnung vom 19.05.2014


Gemeinde Balgheim
Landkreis Tuttlingen
 
Öffentliche Bekanntmachung der 1. Änderung der Geschäftsordnung vom 19.05.2014
Aufgrund von § 36 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Gemeinde Balgheim am  10.11.2020 folgende Änderungen und Ergänzungen der Geschäftsordnung beschlossen:
 
1.       Änderung in § 12 Einberufung
Absatz 2, Satz 1 wird wie folgt geändert:
Der Bürgermeister beruft den Gemeinderat schriftlich oder elektronisch mit angemessener Frist ein und teilt rechtzeitig, in der Regel mindestens sieben Tage vor dem Sitzungstag, die Verhandlungsgegenstände mit.
 
2.       Ergänzung neuer § 22a Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum
(1) Notwendige Sitzungen des Gemeinderats können ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden; dies gilt nur, sofern eine Beratung und Beschlussfassung durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton mittels geeigneter technischer Hilfsmittel, insbesondere in Form einer Videokonferenz, möglich ist.
Dieses Verfahren darf bei Gegenständen einfacher Art gewählt werden; bei anderen Gegenständen darf es nur gewählt werden, wenn die Sitzung andernfalls aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könnte. Schwerwiegende Gründe liegen insbesondere vor bei Naturkatastrophen, aus Gründen des Seuchenschutzes, sonstigen außergewöhnlichen Notsituationen oder wenn aus anderen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung ansonsten unzumutbar wäre.
Bei öffentlichen Sitzungen nach Satz 1 muss eine zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton in einen öffentlich zugänglichen Raum erfolgen.
(2) Die Gemeinde Balgheim hat sicherzustellen, dass die technischen Anforderungen und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Sitzung einschließlich Beratung und Beschlussfassung eingehalten werden. In einer Sitzung nach Absatz 1 Satz 1 dürfen Wahlen im Sinne von § 37 Absatz 7 GemO nicht durchgeführt werden.
 
 
3.       Inkrafttreten
Die Geschäftsordnung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Im Übrigen bleiben die für den Geschäftsgang von Sitzungen des Gemeinderats geltenden Regelungen unberührt.
 
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich, innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Balgheim, den 10. November 2020
 
Nathanael Schwarz
Bürgermeister