Wasser- u. Abwassergebühren am 15.10.2020 fällig


 

Zweite Abschlagszahlung 2020 für Wasser- u. Abwassergebühren am 15.10.2020 fällig


Die Gemeindekasse erinnert Sie daran, dass die I. Abschlagszahlung für Wasserzins- und Abwassergebühren am 15.10.2020 fällig wird.
Nur denjenigen Gebührenschuldnern die keine Abbuchung erteilt haben, wird eine Fälligkeitsanzeige zugestellt, bei denen die Abbuchung erteilt haben ist der Betrag aus der Abrechnung vom Jahr 2020 ersichtlich und wird vom Konto abgebucht. Alle die keine Abbuchung erteilt haben, bitten wir um entsprechende Überweisung bis zum 15.10.2020.
Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse verpflichtet, den Betrag gebührenpflichtig anzumahnen und Säumniszuschläge nach der AO zu erheben.