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Auf einen Blick

ELR Modellgemeinde

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Gemeinden und Dörfer geschaffen. Die Gemeinde Balgheim gehört zu den Modellgemeinden, welche im Jahre 2000 der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Ziel des ELR und seiner Fördermaßnahmen ist es, die Lebens- und Arbeitsbedingungen in den Dörfern und Gemeinden des ländlichen Raumes durch Struktur verbessernde Maßnahmen zu erhalten und weiter zu entwickeln. Mit dem Jahresprogramm 2008 sollen zum Einen die Ortskerne gestärkt, innerörtliches Potential aktiviert und zum Anderen der Landschaftsverbrauch im Außenbereich eingedämmt werden. Die Förderschwerpunkte liegen in den Bereichen:
· Wohnen
· Grundversorgung
· Arbeiten
· Gemeinschaftseinrichtungen


Die Gemeinde Balgheim präsentiert sich mit Unterstützung des Regierungspräsidums Freiburg . Mit den Fördermitteln des Landes aus dem «Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)» konnten die alten zum Teil denkmalgeschützten Gebäude in der Ortsmitte saniert und als Ensemble erhalten werden. Das restaurierte Balgheimer Schloss an der Ortsdurchfahrt ist heute im Privatbesitz. Durch die Schaffung von Versammlungsräumen für die Jugend, Vereine, DRK und Freiwillige Feuerwehr konnte die Infrastruktur erheblich verbessert werden. Außerdem wurde eine neue Sport- und Festhalle gebaut. Als jüngste Erfolge konnten sogar eine Bäckerei mit Tagescafe und ein Obst- und Gemüsehandel mit Ladengeschäft angesiedelt werden. Weitere auch unter dem ökologischen Aspekt stehende Maßnahmen dienten der Verbesserung des Wohnumfeldes sowie der Sanierung und Modernisierung von Gebäuden. Die Ansiedlung von Gewerbe und damit die Erhöhung der Zahl der Arbeitsplätze stellt eine Daueraufgabe dar. Diese Maßnahmen dienen auch der Stärkung des Dorfbewusstseins und dem Erhalt der Identität der Gemeinde.

Weitere Modellgemeinden finden sie unter der Website des : Regierungspräsidium Freiburg.

Die Förderung richtet sich somit sowohl direkt an die Kommunen, als auch an gewerbliche Betriebe und Privatpersonen. Anträge können von den Städten und Gemeinden gestellt werden, die ihre Entwicklungsvorstellungen darlegen und die Einzelprojekte in diese einordnen müssen.

Bearbeitungsstellen im Antragsverfahren sind die Regierungspräsidien. Im weiteren Verlauf sind dann die Regierungspräsidien bei kommunalen und privaten-wohnraumbezogenen Projekten für die Bewilligung sowie die Landeskreditbank, Bereich Wirtschaftsförderung, für die Auszahlung und Abrechnung zuständig. Gewerbliche Projekte werden nach Einplanung von der Landeskreditbank bewilligt und abgerechnet.


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Gemeinschaftsraum im Schafstall

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