Wer eine Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsraumes (Gehwege oder Straßenflächen) benötigt, muss vorher einen Antrag auf dem Bürgermeisteramt oder bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Spaichingen stellen. Eine Erlaubnis wird nur erteilt, wenn keine andere Möglichkeit der Ablagerung auf dem eigenen Grundstück besteht.

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