Soweit Sie zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt sind, können Ihnen Abschriften erteilt werden. Abschriften erhält zum Beispiel der Eigentümer des Grundstücks oder ein Gläubiger, der die Zwangsvollstreckung betreiben möchte
Gebühr unbeglaubigter Grundbuchauszug: 10,00 EUR

Gemeindeverwaltung
Marienplatz 3
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T 07424/940009-0
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